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Brandschutzschulung

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Schon gewusst?

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfer:innen.

Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfer:innen ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“

  • Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 Brandschutzhelfer:in

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THEORIE

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1.Grundzüge des Brandschutzes

  • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen

  • häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen

  • betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe

2.Betriebliche Brandschutzorganisation

  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05 "Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen"

  • Alarmierungswege und -mittel

  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen

  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges

  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"

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3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

  • Brandklassen A, B, C, D und F

  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln

  • geeignete Feuerlöscheinrichtungen

  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen

  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten

4. Gefahren durch Brände

  • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)

  • thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)

  • mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)

  • besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)

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Image by Marc Kleen

5. Verhalten im Brandfall

  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung

  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten

  • ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpersonen für die Feuerwehr)

PRAXIS

Handlungsabläufe & Anwendung

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen

  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)

  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und -anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen

  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren

  • betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)

  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

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 Dauer der Ausbildung

Für die Theorie sind mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vorgesehen.

Die Zeitdauer für die Praxis hängt von der Gruppengröße ab.

Jeder Teilnehmende bekommt  ausreichend Übungszeit zur Verfügung gestellt.

Erfahrungsgemäß sind 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmende ausreichend.

Auffrischung alle 3-5 Jahre.

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